Allgemeine Auftragsbedingungen Wand und Motiv – Ilja Erbs                              Stand:03/2005

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Auftragsbedingungen sollen einen Überblick über Vertragsschluss sowie grundlegende Arbeitsabläufe und damit verbundene Rechte und Pflichten des Künstlers sowie des Auftraggebers beschreiben. Sie sollen einen reibungslosen und fairen Austausch der Leistungen beider Vertragsparteien unterstützen. Zur besseren Übersicht sind die allgemeinen Auftragsbedingungen in die Tätigkeitsfelder des Künstlers aufgegliedert.

 

1.2 Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten bei allen Geschäftsbeziehungen des Künstlers.

 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der jeweiligen Geschäftspartner werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

1.4 Jeder dem Künstler erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seiner Werkleistung gerichtet ist. Nutzungsrechte können zeitlich, örtlich oder inhaltlich begrenzt sein, sie gelten nur für die vereinbarte Dauer und nur zum vereinbarten Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Künstler.

 

1.5 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Wandbilder sowie andere Werke des Künstlers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sie begründen kein Miturheberrecht an vom Künstler erbrachten Leistungen.

 

1.7 Die Werke des Künstlers dürfen ohne seine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktionen verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Künstler, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

1.8 Bei Vervielfältigungen und beim öffentlichen Ausstellen seiner Werke ist der Künstler als Urheber zu nennen. Werden die Werke ohne Genehmigung öffentlich ausgestellt oder abgedruckt so ist der Künstler berechtigt den doppelten Satz des eigentlichen Nutzungshonorares zu verlangen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler ebenfalls Schadenersatz einzufordern, ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt

 

1.9 Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Pflicht, dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, soweit es zumutbar ist.

 

2.  Tätigkeitsfelder

 

2.1 Wandgemälde

 

2.1.1 Begutachtung der zu gestaltenden Wandflächen und ihrer Wirkungsbereiche

Bei einem Termin vor Ort erfolgt die Aufnahme des Kundenwunsches und der Spezifikationen der Wandfläche (Format, Untergrund und Besonderheiten). Der Auftraggeber versichert, frei über die zu gestaltenden Wandflächen verfügen zu dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Künstler von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche sich dadurch ergeben können, dass der Auftraggeber nicht frei über die Wandflächen verfügen kann.

 

2.1.2 Vorentwürfe

Der Künstler erstellt auf Wunsch Vorentwürfe in vom Auftraggeber gewählter Anzahl. Der Arbeitsaufwand für Entwürfe ist zu vergüten, die Entwürfe verbleiben in Besitz und Eigentum des Künstlers. An Entwürfen und Konzepten, welche nicht zur Gestaltung der jeweiligen Wandfläche ausgewählt werden, erwirbt der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte.

 

2.1.3 Ausarbeitung des Wandgemäldes

Bei Innenwand- und Fassadenbildern sind die zu gestaltenden Flächen sowie angemessener Arbeitsraum zugänglich zu machen oder die Kosten für die Freiräumung vom Auftraggeber zu übernehmen. Benötigt der Künstler für die Bearbeitung des Bildes Ruhe bzw. Abgeschiedenheit, so ist diese auf Wunsch des Künstlers durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Es kommen handelsübliche Materialien zur Wandgestaltung innerhalb professioneller, künstlerischer Arbeitsweisen zur Verwendung.

 

2.1.4 Gerüste

Bei größeren Fassadengemälden notwendige Gerüste müssen im Auftrag des Auftraggebers von einem Fachbetrieb aufgestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind zwingend einzuhalten.

 

2.2 Druckmotive

 

Hierbei ist Vertragsgegenstand ein Nutzungsrecht an Entwürfen oder Reinzeichnungen zum Zwecke der Vervielfältigung, z. B. für Textildrucke oder Kartenmotive. Der Künstler stellt dem Auftraggeber die Druckmotive üblicherweise in verschiedenen Dateiformaten (.jpg, .gif, .tif) auf einer CD-ROM, zur vereinbarten Nutzung, zur Verfügung. Es kommt individuell für jedes Druckmotiv ein Lizenz- bzw. Nutzungsvertrag zur Anwendung.

 

2.3 Freie künstlerische Arbeiten

 

Der Künstler fertigt freie Arbeiten in unterschiedlichen Techniken. Die freien Werke können zumeist käuflich erworben werden. Für Ausstellungen gelten gesonderte Leih- und Provisionsverträge.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

3.1 Der Künstler kann eine Vorauszahlung geltend machen.

 

3.2 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers. Nutzungsrechte werden erst bei vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übertragen.

 

3.3 Sofern der Auftraggeber aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes abgabepflichtig ist, trägt er die Künstlersozialversicherungsabgabe in vollem Umfang.

 

3.4 Zur Erfüllung des Werkes erforderliche, zusätzliche Aufwendungen (z. B. Reisekosten) können gesondert vom Künstler in Rechnung gestellt werden.

 

4. Aufhebung und Kündigung von Verträgen

 

4.1 Eine Aufhebung oder Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

 

4.2 Um das Ansehen des Künstlers zu wahren, sind zum Zeitpunkt eines Arbeitsabbruches unfertige Wandbilder auf Kosten des Auftragsgebers zu entfernen.

 

4.3 Wird der Künstler an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so werden die Termine in Abstimmung mit dem Auftraggeber, unter angemessener Anlaufzeit hinausgeschoben und die Verpflichtungen mit gewohnter Sorgfalt wahrgenommen. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich oder unzumutbar, kann die Arbeit durch den Künstler für beendet erklärt werden. Bereits geleistete Aufwendungen sind zu vergüten.

 

5. Erfüllungsort

 

Für alle Leistungen ist Erfüllungsort, der Ort an dem das jeweilige Werk auftragsgemäß fertiggestellt wird. Jegliche Transportkosten gehen auf Kosten des Auftraggebers.

 

6. Schlussbestimmungen

 

6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss von

      U.N. Kaufrecht

 

6.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Wand und Motiv – Ilja Erbs

Allensteiner Str. 28

22049 Hamburg

E-Mail: ilja.erbs@wand-und-motiv.de