Allgemeine Auftragsbedingungen Wand und Motiv – Ilja Erbs Stand:03/2005
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgend aufgeführten
allgemeinen Auftragsbedingungen sollen einen Überblick über Vertragsschluss
sowie grundlegende Arbeitsabläufe und damit verbundene Rechte und Pflichten
des Künstlers sowie des Auftraggebers beschreiben. Sie sollen einen
reibungslosen und fairen Austausch der Leistungen beider Vertragsparteien
unterstützen. Zur besseren Übersicht sind die allgemeinen Auftragsbedingungen
in die Tätigkeitsfelder des Künstlers aufgegliedert. 1.2 Diese allgemeinen Auftragsbedingungen
gelten bei allen Geschäftsbeziehungen des Künstlers. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende AGB der jeweiligen Geschäftspartner werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. 1.4 Jeder dem Künstler erteilte Auftrag
ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an
seiner Werkleistung gerichtet ist. Nutzungsrechte können zeitlich, örtlich
oder inhaltlich begrenzt sein, sie gelten nur für die vereinbarte Dauer und
nur zum vereinbarten Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur
ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Künstler. 1.5 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen,
Wandbilder sowie andere Werke des Künstlers unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch
dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder
seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung,
sie begründen kein Miturheberrecht an vom Künstler erbrachten Leistungen. 1.7 Die Werke des Künstlers dürfen ohne
seine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktionen
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Künstler,
eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung
zu verlangen. 1.8 Bei Vervielfältigungen und beim öffentlichen Ausstellen seiner Werke ist der Künstler als Urheber zu nennen. Werden die Werke ohne Genehmigung öffentlich ausgestellt oder abgedruckt so ist der Künstler berechtigt den doppelten Satz des eigentlichen Nutzungshonorares zu verlangen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler ebenfalls Schadenersatz einzufordern, ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt
1.9 Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das
Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Pflicht,
dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu
überlassen, soweit es zumutbar ist. 2. Tätigkeitsfelder
2.1 Wandgemälde
2.1.1
Begutachtung der zu gestaltenden Wandflächen und ihrer Wirkungsbereiche Bei einem Termin vor Ort erfolgt die Aufnahme des Kundenwunsches und
der Spezifikationen der Wandfläche (Format, Untergrund und Besonderheiten).
Der Auftraggeber versichert, frei über die zu gestaltenden Wandflächen
verfügen zu dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Künstler von allen
Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche sich dadurch ergeben können, dass der
Auftraggeber nicht frei über die Wandflächen verfügen kann. 2.1.2
Vorentwürfe Der Künstler erstellt auf Wunsch Vorentwürfe in vom Auftraggeber gewählter Anzahl. Der Arbeitsaufwand für Entwürfe ist zu vergüten, die Entwürfe verbleiben in Besitz und Eigentum des Künstlers. An Entwürfen und Konzepten, welche nicht zur Gestaltung der jeweiligen Wandfläche ausgewählt werden, erwirbt der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte. 2.1.3
Ausarbeitung des Wandgemäldes Bei Innenwand- und Fassadenbildern sind die zu gestaltenden Flächen sowie angemessener Arbeitsraum zugänglich zu machen oder die Kosten für die Freiräumung vom Auftraggeber zu übernehmen. Benötigt der Künstler für die Bearbeitung des Bildes Ruhe bzw. Abgeschiedenheit, so ist diese auf Wunsch des Künstlers durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Es kommen handelsübliche Materialien zur Wandgestaltung innerhalb professioneller, künstlerischer Arbeitsweisen zur Verwendung. 2.1.4
Gerüste Bei größeren Fassadengemälden notwendige Gerüste müssen im Auftrag des Auftraggebers von einem Fachbetrieb aufgestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind zwingend einzuhalten. 2.2 Druckmotive
Hierbei ist
Vertragsgegenstand ein Nutzungsrecht an Entwürfen oder Reinzeichnungen zum
Zwecke der Vervielfältigung, z. B. für Textildrucke oder Kartenmotive. Der
Künstler stellt dem Auftraggeber die Druckmotive üblicherweise in
verschiedenen Dateiformaten (.jpg, .gif, .tif) auf einer CD-ROM, zur
vereinbarten Nutzung, zur Verfügung. Es kommt individuell für jedes
Druckmotiv ein Lizenz- bzw. Nutzungsvertrag zur Anwendung. 2.3 Freie künstlerische Arbeiten
Der Künstler fertigt
freie Arbeiten in unterschiedlichen Techniken. Die freien Werke können
zumeist käuflich erworben werden. Für Ausstellungen gelten gesonderte Leih-
und Provisionsverträge. 3. Zahlungsbedingungen
3.1
Der Künstler kann eine Vorauszahlung geltend machen. 3.2 Bis zur vollständigen Begleichung des
Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers.
Nutzungsrechte werden erst bei vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber
übertragen. 3.3 Sofern der Auftraggeber aufgrund des
Künstlersozialversicherungsgesetzes abgabepflichtig ist, trägt er die
Künstlersozialversicherungsabgabe in vollem Umfang. 3.4 Zur Erfüllung des Werkes
erforderliche, zusätzliche Aufwendungen (z. B. Reisekosten) können gesondert
vom Künstler in Rechnung gestellt werden. 4. Aufhebung und Kündigung
von Verträgen
4.1
Eine Aufhebung oder Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 4.2 Um das Ansehen des Künstlers zu
wahren, sind zum Zeitpunkt eines Arbeitsabbruches unfertige Wandbilder auf
Kosten des Auftragsgebers zu entfernen. 4.3 Wird der Künstler an der Erfüllung seiner
Verpflichtungen gehindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so werden
die Termine in Abstimmung mit dem Auftraggeber, unter angemessener Anlaufzeit
hinausgeschoben und die Verpflichtungen mit gewohnter Sorgfalt wahrgenommen.
Wird die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich oder unzumutbar, kann die
Arbeit durch den Künstler für beendet erklärt werden. Bereits geleistete
Aufwendungen sind zu vergüten. 5. Erfüllungsort
Für alle
Leistungen ist Erfüllungsort, der Ort an dem das jeweilige Werk auftragsgemäß
fertiggestellt wird. Jegliche Transportkosten gehen auf Kosten des
Auftraggebers. 6. Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss von U.N. Kaufrecht 6.2 Nebenabreden sind nicht getroffen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wand und Motiv – Ilja Erbs Allensteiner Str. 28 22049 Hamburg E-Mail: ilja.erbs@wand-und-motiv.de |